Taxreglement

gültig ab Januar 2024, Tarife in Schweizer Franken.

Die Haus/Zimmer Übergabe findet üblicherweise um 13:00Uhr statt.

Die Abgabe sollte bis 11:00Uhr abgewickelt werden.

Sollte vorher oder anschliessend keine Gruppe reserviert haben, kann eine Verlängerung (CHF 50.--) vereinbart werden.

 

Einzelübernachtung

Ab 16 jährig:     20.-- / Nacht (Mitglieder Naturfreunde 15.-- / Nacht).

Bis 16 jährig:     15.-- / Nacht (Mitglieder Naturfreunde 10.-- / Nacht).

Dazu kommen; Energiepauschale 75.-- / Logiernacht.

Beim Tarif Einzelübernachtung dürfen verschiedene Gruppen das Haus benützen. Einzelübernachtung, aber trotzdem das Haus allein? Einmal Zuschlag von 100.--, unter 15 Teilnehmenden, 200.-- Franken.

 

"Ganzes" Haus

1 - 4 Nächte:     500.-- / Nacht, plus 75.-- Energiepauschale / Nacht.

ab 4 Nächten:  Sommer (Mai - Oktober):      320.-- / Nacht plus 75.-- Energiepauschale / Nacht.

                          Winter ( November - April)   400.-- / Nacht plus 75.-- Energiepauschale / Nacht.

Beim Tarif ganzes Haus "gehört" das Haus der Gruppe, die es gemietet hat. (keine weiteren Gäste im Haus).

 

Tagesanlass     

Das Haus kann auch für einen Tagesanlass (ohne Übernachtungen) gemietet werden.

Mindestanzahl 20 Personen; CHF 15.-- / Person (inklusive Energie)

 

 

Zusätzliche Kosten   (werden nach dem Verbraucherprinzip verrechnet)

Kurtaxen                  Erwachsene ab 16 jährig, 4.50 / Nacht pro Person 

                                 Kinder bis 16 jährig gratis.

WLAN                      Internetzugang im Haus 5.-- Franken / LN

Duschmarken          Jeton-System; pro Jeton CHF 1.-- 

Abfallsäcke              Gebührensäcke; pro Sack CHF 3.30 Franken

Schäden                  Schäden (Glasbruch, Kopfkissen etc.) werden in Rechnung gestellt.

 

 

 

Stornierungen

Ab einer Stornierung 2 Monate vor dem Aufenthaltsbeginn werden 80% der voraussichtlichen Kosten in Rechnung gestellt.

Bei einer Stornierung 1 Woche vor Nutzungsbeginn werden die gesamten Kosten (Hausmiete plus Energiekosten) in Rechnung gestellt.

Falls eine Nachmieter-Gruppe gestellt werden kann, entfallen die Stornierungskosten. Wir werden mithelfen, einen Nachmieter oder eine Nachmieterin zu finden.

 

Anzahlung / Depot

Das Naturfreundehaus (NFH) ist ein Selbstversorgerhaus.

Das heisst, die Gäste sind selber für Verpflegung, Getränke und Reinigung besorgt. 

In der Zeit, in welcher Gäste im Haus sind, ist das NFH nicht durch einen Hüttenwart betreut. Wie in einem Hotel wird im NFH eine Anzahlung der voraussichtlichen Kosten verlangt. Dazu wird eine Kaution zwischen 500.-- und 1’500.-- Franken erhoben 

(leider sind zu viele Zechen geprellt und/oder das Haus ungereinigt/beschädigt verlassen worden).

 

Die Frist, um die 1. Anzahlung zu tätigen, liegt bei 30 Tagen ab Ausstellung der Reservationsbestätigung/Mietvertrag. 2. Anzahlung in der Anreise Woche.

Bei kurzfristigen Reservationen, erlauben wir uns die Frist auf 10 Tage zu setzen.

Sobald die Anzahlung getätigt ist, gilt das Haus als reserviert/besetzt.

Kommen weitere Anfragen an, werden diese allenfalls auch berücksichtigt. 

Somit bitte die Anzahlungsfristen einhalten, damit die Reservation als fix gilt.

 

Naturfreunde Chur im Januar 2023

 

 

Hausordnung

 

 

RESPEKT – Brambrüesch ist 

ein Berg- und Naturparadies und 

ein ganzjähriges Wohngebiet der Gemeinde Churwalden

 

 

ð  Das Naturfreundehaus Brambrüesch steht allen zur Verfügung. Mitglieder der Naturfreunde-Bewegung bezahlen eine reduzierte Übernachtungstaxe. Als Beleg gilt der persönliche Mitgliederausweis (Mitgliederkarte) des laufenden Jahres.

 

ð  Benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel[Bergbahn Chur-Dreibündenstein]. 

Für Autofahrende: es gibt keine direkte Zufahrt vor die Haustüre des Naturfreundehauses. Benutzen Sie bitte den Parkplatz [50m oberhalb des Hauses].

 

ð  In der Regel können bei der Ankunft die reservierten Plätze ab 13.00 Uhr belegt werden - bei der Abreise sind diese bis 11.00 Uhr freizugeben. Schlafsack oder Leintücher sind obligatorisch. Es können keine Schlafsäcke vermietet werden.

 

ð  Zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr ist die ordentliche Nachtruheeinzuhalten.

Verstärkeranlagen sind NICHT gestattet. 

Radios, Live-Musik etc. sind auf Zimmerlautstärkezu beschränken. 

 

ð  aus Sicherheitsgründen ist im ganzen Haus das Rauchen verboten. Informieren Sie sich

über die vorhandenen Löschvorrichtungen und Notausgänge. Die MieterInnen informieren ihre Teilnehmenden bei Beginn. Es gibt 1 Handfeuerlöscher in der Küche, im Gang Parterre und im 1. Stock. Hydrantenanschluss im Trockenraum. 2 Notausgänge über die Terrasse im 1. Stock. Im Notfall: Sammelpunkt Parkplatz Hotel Malixerhof.

 

ð  In allen Räumen gilt Hausschuhe tragen, dies hält das Haus sauber und die Füsse warm. 

 

ð  Die benutzten Schlaf-, Aufenthalts-, Wasch- und Toilettenräume sowie die Küche [inkl. Backofen, Aschenbehälter Kochherd und Stubenofen, etc.] werden von den Gästen selber gereinigt. MieterInnen haben das ganze Haus zu reinigen. Auch die Umgebung des Hauses ist aufgeräumt zurückzulassen.

 

ð  Aus Hygienegründen dürfen sich Tiere[z.B. Hunde] nicht in der Küche und in den Schlafräumen aufhalten. Ihre Anwesenheit darf die übrigen Gäste nicht belästigen.

 

ð  Nicht erfolgte oder ungenügende Reinigungsowie durch die Gäste verursachte Schäden[z.B. Mobiliar, Geschirr, Fensterscheiben, an der Umgebung] werden in Rechnung gestellt.

 

ð  Die Aufsichtsperson [Reservationsperson/MieterIn] sorgt für Ruhe und Ordnung und ist für die Einhaltung der Hausordnungzuständig.

 

ð  Die Gäste nehmen aufeinander und auf die Nachbarschaft Rücksicht. Bei Streitigkeiten und Nichteinhaltung der Hausordnung ist die Hausverwaltung berechtigt, Gäste des Hauses zu verweisen. Eine Meldung oder Verzeigung bei der Polizei bleibt vorbehalten.

 

Ordnung ist „süss“, erleichtert das Zusammenleben und am Schluss die Hausreinigung. So wünschen wir Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt in unserem Haus!

 

Chur, 2018                                                                                                       Die Hausverwaltung

 

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Gastwirtschaftsgesetz

Art. 5 . . . keine für die Nachbarschaft unzumutbare Störungen der Nachtruhe oder anderweitigen Belästigungen . . .

Art. 6 Veranstaltungen im Freien, resp. in Festzelten, bedürfen einer besonderen Bewilligung.


Zum Schmunzeln:

Manchmal werden unsere Gäste vom Wetter ("Schneetischdecken") überrascht....
Manchmal werden unsere Gäste vom Wetter ("Schneetischdecken") überrascht....

.... aber zum Glück hat es dann genug Wolldecken für die Nacht!!!
.... aber zum Glück hat es dann genug Wolldecken für die Nacht!!!